Hier finden Sie eine Übersicht über die Gutachten und Studien unseres Leistungs­spektrums

Leistungen

Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ist ein Dokument für die Naturschutzbehörde, der darlegt dass für ein Vorhaben keine Verbotstatbestände des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG verletzt werden. Hier muss sichergestellt werden, dass keine besonders geschützten Arten getötet, geschädigt oder gestört werden.

Um dies zu beurteilen zu können, ist neben fachlicher Expertise auch gelegentlich eine vertiefende Vor-Ort-Erfassung (faunistische Kartierung) erforderlich. Wenn das potenziell betroffene Artenspektrum eingegrenzt werden kann, werden die Wirkungen der Planung auf die Artvorkommen analysiert.

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag formuliert dann Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich, so dass sichergestellt ist, dass keine geschützten Arten zu Schaden kommen.

Das Wort Biotop heißt wörtlich übersetzt “Ort, wo etwas lebt” (griech. bios = Leben, topos = Ort).

Daher sind Biotope überall. In der Umweltplanung werden Biotope in Biotoptypen, wie Wald, Gewässer, Grünland, Acker und Siedlung unterteilt.

Es gibt eine Vielzahl an Biotopbewertungsverfahren in denen einzelne, fest definierte Biotoptypen eine Wertzahl zugeordnet wird. Wenn ein Bauvorhaben in Biotope eingreift, lässt sich dann anhand der Wertzahlen der beanspruchten Biotope ein Eingriffs-Flächenwert ermitteln.

öKon bietet Biotypenkartierungen standardmäßig in jedem Landschaftspflegerischen Begleitplan an. Bei größeren Bau- oder Renaturierungsprojekten helfen Biotoptypenkarten dabei den Wert der Landschaftsstrukturen besser zu beurteilen und Konflikten im Vorhinein aus dem Weg zu gehen.

Auch anspruchsvollere Kartierungen gesetzlich geschützter Biotoptypen oder FFHLebensraumtypen mit Erfassungen der Vegetation gehören zu unserem Portfolio.

Im Rahmen der Erstellung artenschutzrechtlicher Fachbeiträge ist es unerlässlich, einen Überblick über die tatsächlich vorkommenden Arten zu haben. Die Artkataster des Landes und der Kreise sind extrem unvollständig, was zur Folge hat dass einerseits Arten übersehen werden und andererseits vorsorglich Maßnahmen festgesetzt werden für Arten, die in dem Raum gar nicht vorkommen.

Ökon hat ein Team von vielen sehr guten Ornithologen und Fledermauskundlern.

Auch in der Erfassung der Artgruppen der Amphibien und Reptilien sowie einiger weiterer Säugetiere, wie Biber, Fischotter und Haselmäusen haben wir Expertise zu bieten.

Jedes Jahr führen wir für verschiedene Bauprojekte faunistische Kartierungen durch und stellen den tatsächlichen Bestand dieser besonders geschützten Arten fest. Die Darstellung der Artvorkommen erfolgt dann in Karten, die die Revierzentren, die genutzten Habitate oder die Raumnutzung der festgestellten Arten zeigen.

Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) ist bei jedem Bauprojekt in der freien Landschaft erforderlich, um die Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu analysieren und durch geeignete Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Der Naturhaushalt, bestehend aus den Komponenten Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen sowie Luft und Klima wird im Bereich des Bauvorhabens analysiert und bewertet. In der Regel erfolgt dabei die Bewertung des Eingriffs durch eine Biotopkartierung. Das Herzstück eines Landschaftspflegerischen Begleitplans ist die Eingriff-Ausgleichs-Bilanz, die den Wert der überplanten Strukturen darstellt.

Anhand des Wertverlustes durch den Eingriff werden Ausgleichsmaßnahmen konzipiert. Die Maßnahmen werden mit Anweisungen zur Herstellung und Bepflanzung dargestellt und auch die durchzuführenden Pflegemaßnahmen sind Teil des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Nach Umsetzung aller im LBP beschriebenen Maßnahmen gilt der Eingriff in Natur und Landschaft damit als ausgeglichen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist in einem eigenen Gesetz, dem UVPG geregelt. Je nach Größe eines UVP-pflichtigen Vorhabens ist eine Standortbezogene, eine Allgemeine Vorprüfung oder eine vollständige UVP erforderlich. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Teil des behördlichen Zulassungsverfahrens für Bauvorhaben mit besonders hohem Risiko von umweltrelevanten Auswirkungen.

Ein UVP-Bericht ermittelt und beschreibt die potenziell beeinträchtigten Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaft sowie auch Kultur- und Sachgüter. In dem Bericht werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter analysiert und Maßnahmen zur Minderung der Beeinträchtigungen formuliert. Ziel des Bauvorhabenträgers sollte es sein, dass der UVP-Bericht zu dem Schluss kommt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu befürchten sind.

Das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 umfasst Vogelschutz- und FFH-Gebiete, die mit ihren Arten und Lebensräumen repräsentativ für die Natur der Europäischen Union sind. Dieses Netz an Schutzgebieten soll die typische Landschaft mit deren Lebensgemeinschaften für die nachfolgenden Generationen erhalten.

Wenn Bauvorhaben in der Nähe dieser Schutzgebiete umgesetzt werden sollen, so sind direkte und indirekte Auswirkungen auf die Schutzgebiete nicht auszuschließen. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung analysiert die Auswirkungen des Vorhabens auf die maßgeblichen Bestandteile des FFH- oder Vogelschutzgebiets sowie auf die wertgebenden Arten. Das Ziel der Bauvorhabensträger ist dabei unter Berücksichtigung der in der FFH-Verträglichkeitsstudie genannten Maßnahmen keine erheblichen Auswirkungen auf das europäische Schutzgebietsnetz zu verursachen.

Wenn ein Erhalt der Habitate für besonders geschützte Arten nicht möglich ist, sieht das Naturschutzgesetz einen Erhalt der Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang vor. Solche CEFMaßaßnahmen (CEF = continouus ecological functionality measurements) haben hohe Ansprüche an die Habitatausstattung der neu anzulegenden Biotope.

Durch jahrelange Erfahrung und großer Expertise zu den Habitatansprüchen der einzelnen Arten entwickeln wir speziell an die Arten und die vorhandenen Strukturen angepasste Konzepte, um den betroffenen Arten eine „bezugsfertige neue Wohnung“ anzubieten

Einige Bauvorhaben sind so groß, dass sie sich nicht verstecken lassen. Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Beeinträchtigung von Anwohnern und Touristen bei der landschaftsorientierten Erholung so gering wie möglich zu halten, achten die Naturschutzbehörden auf eine Einbindung in das Landschaftsbild.

Durch eine Analyse der Sichtbarkeit und der Auswirkungen auf hochwertige Landschaftsbildeinheiten können Konzepte zur Einbindung in das Landschaftsbild erarbeitet werden. Dazu gehören Anpassungen in Farbgebung des Bauvorhabens genauso wie die Planung von sichtverschattenden Strukturen, wie Einzelbäumen und Hecken.

Eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) dient der Überwachung der naturschutzrechtlichen Genehmigungsauflagen und kann vielfältige Aufgaben haben. Dieses Instrument wird von Genehmigungsbehörden aufgrund der immer komplexeren Bauvorhaben und der personellen Unterbesetzung von Behörden als weitere Genehmigungsauflage formuliert.

Die Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es, die naturschutzrechtlichen Nebenbestimmungen der Baugenehmigung mit dem Vorhabenträger zu besprechen und deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist die ökologische Baubegleitung verpflichtet, engen Kontakt zur Naturschutzbehörde zu halten und auf Fehlentwicklungen hinzuweisen.

Die Aufgabenbereiche können im Schutz von Gehölzbeständen und Gewässern oder auch von geschützten Arten liegen. Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung werden Nester von Vögeln geschützt, Fledermäuse aus Abrissgebäuden geborgen und Baumwurzeln durch Wurzelschutzmatten geschützt. Bei einer guten Zusammenarbeit mit dem Bauvorhabenträger könnenauf diese Weise oft übermäßige Beeinträchtigungen der Natur und auch Konflikte mit Anwohnern vermieden werden.

Ein Wasserrahmenrichtlinien-Fachbeitrag bezieht sich auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die zum Ziel hat, alle Gewässer der Europäischen Union inklusive ihrer Einzugsgebiete in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Insbesondere bei Eingriffen in berichtspflichtige Fließgewässer, aber auch in Grundwasserkörper ist es erforderlich, darzustellen ob das Vorhaben dem Ziel einer Erreichung des guten ökologischen Zustands entgegenstehen könnte.

Wie auch bei einer FFH-Verträglichkeitsprüfung werden für den Gewässerkörper alle maßgeblichen Parameter zusammengetragen und die Auswirkungen des Vorhabens auf diese dargestellt. Wenn die eingeplanten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ausreichend konzipiert werden, kann am Ende festgestellt werden, dass der Eingriff in das Gewässer keine Auswirkungen auf die Entwicklung dessen zu einem guten ökologischen Zustand haben wird.